AKM Autoren, Komponisten u. Musikverleger

AKM Austro Mechana www.kurtwagner.at

Ich habe euch hier Grundlegende Informationen zum Thema AKM zusammengestellt, alle weiteren Informationen und Anmeldeformulare findet ihr auf der Homepage der AKM austromechana


  • Muss ich für meine Hochzeit oder Private Feier AKM zahlen? Nein! Private, nicht öffentliche Veranstaltungen wie Hochzeiten oder private Feiern im üblichen Rahmen unterliegen nicht der Beitragspflicht und müssen auch nicht bei der AKM angemeldet werden.
  • Eine Öffentliche Aufführung muss vom Veranstalter spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung bei der AKM gemeldet werden. 
  • Für die Aufführungsgenehmigung bei der AKM ist der Veranstalter verantwortlich nicht der Musiker
  • Auf der Homepage der AKM finden Sie alle wichtigen Informationen und Anmeldeformulare.
  • Gerne sende ich Ihnen auf Wunsch eine Liste der gespielten Lieder der Veranstaltung zur Verfügung falls das ihren Aufwand erleichtert.
  • Unter einer Aufführung versteht man nicht nur Live-Darbietungen durch MusikerInnen/Musikgruppen und/oder Vortragende (Lesungen), sondern auch jede "mechanische" Wiedergabe von Musik/Texten, wie z.B. das Abspielen von CDs, MP3, MCs, Schallplatten, Tonbänder, DVDs, etc. oder den Einsatz von Radios und Fernsehapparaten
  • Eine Aufführung/Veranstaltung ist immer öffentlich, wenn sie allgemein zugänglich ist. Aber auch Veranstaltungen mit "geschlossenem Teilnehmerkreis", die außerhalb der "Privatsphäre" stattfinden wie z.B. Hochzeiten, Geburtstage, Firmenfeiern gelten im Sinne des Urheberrechts als öffentlich.
  • Verantwortlich für den Erwerb der Aufführungslizenz und die Bezahlung ist immer der Veranstalter. Als Veranstalter gilt, wer eine Veranstaltung abhält und den Behörden (Gemeinde, Finanzamt u.s.w.) sowie der Öffentlichkeit gegenüber als Veranstalter auftritt. Auch jeder Betreiber oder Inhaber eines Lokals, der seine Gäste mit Musik erfreut ist Veranstalter.
  • Welche Musik/Texte sind geschützt: Musik und Texte sind bis 70 Jahre nach dem Tod aller an der Werkschaffung beteiligten UrheberInnen geschützt. Selbst nach Ablauf dieser 70-jährigen Schutzfrist können Musik und Texte noch durch Bearbeitungen geschützt sein.
  • Wenn sie einen Alleinunterhalter engagiert haben, sind sie als Veranstalter auch verantwortlich für die Anmeldung der Veranstaltung.
  • Muss ich die AKM auch zahlen wenn ich dem Musiker schon eine Gage gezahlt habe: Ja, mit der Bezahlung des Musikers entlohnen Sie nur den ausführenden Musiker für seine Tätigkeit des Musizierens.Die den UrheberInnen für die öffentliche Aufführung ihrer Musik zustehenden Tantiemen sind damit nicht abgegolten, selbst wenn der ausübende Musiker zugleich auch der Urheber aller gespielten Werke ist.