Spielzeit und Anfahrt werden vorab per E-Mail, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch geklärt, somit gibt es keine unerwarteten Zusatzkosten,
abgesehen von einer Spielzeitverlängerung.
Bei einer vom Veranstalter gewünschten Spielzeitverlängerung fallen € 50.-/Std. an Zusatzkosten an.
Bei einer vom Veranstalter gewünschten Spielzeitverlängerung im Duo mit Sängerin fallen € 100.-/Std. an Zusatzkosten an.
Ihr erhaltet in jedem Fall natürlich am Tag der Veranstaltung eine Honorarnote über erbrachte Leistungen ausgestellt, allfällige Vorauszahlungen
berücksichtigt.
Gemäß § 6 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird beim Ausstellen einer Honorarnote keine Umsatzsteuer berechnet.