Welche Zusatzkosten können anfallen?
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Spielzeit und Anfahrt werden vorab per E-Mail, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch geklärt, somit gibt es keine unerwarteten Zusatzkosten,
abgesehen von einer Spielzeitverlängerung.
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Bei einer vom Veranstalter gewünschten Spielzeitverlängerung fallen € 50.-/Std. an Zusatzkosten an.
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Bei einer vom Veranstalter gewünschten Spielzeitverlängerung im Duo mit Sängerin fallen € 100.-/Std. an Zusatzkosten an.
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Ihr erhaltet in jedem Fall natürlich am Tag der Veranstaltung eine Honorarnote über erbrachte Leistungen ausgestellt, allfällige Vorauszahlungen
berücksichtigt.
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Gemäß § 6 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird beim Ausstellen einer Honorarnote keine Umsatzsteuer berechnet.