Alkoholfreie Getränke und eine Hauptspeise werden üblicherweise vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.
Bei Veranstaltungen die mehr als 300 km von "A-3500 Krems an der Donau" entfernt sind, sollte die Möglichkeit einer Übernachtung auf Kosten des
Veranstalters eingeplant werden.
Engagementvertrag Kurt Wagner
Der Engagementvertrag wird abgeschlossen zwischen dem im Anschluss bezeichneten Veranstalter (V) und Kurt Wagner www.kurtwagner.at
Die Gestaltung des Programms und des techn. Arrangement wird im Einvernehmen mit dem Veranstalter der Musikgruppe frei überlassen.
Die Bühnengröße bzw. Auftrittsfläche muss mindestens 1 m breit und 1 m tief sein. Bei Veranstaltungen im Freien muss die Bühne seitens des V so stabil überdacht sein, dass die gesamte
Musikanlage unter keinen Umständen durch Nässe Schaden erleidet.
Der V verpflichtet sich, für eine ausreichende Absicherung des Stromkreises (1x 230 V/10A). Bei Schäden der Musik- und Lichtanlage durch Biltzschlag haftet der V.
Für eine ausreichende Zufahrt bis zur Musikerbühne ist zu sorgen.
Der V erklärt sich weiters bereit, für die Musiker ein ordentliches Quartier, wenn es zweckmäßig erscheint, zur Verfügung zu stellen.
Speisen und Getränke sind für den Musiker vom V beizustellen.
Bei Unfall, Krankheit oder Todesfall seitens des Musikers sowie des Veranstalters ist der Vertrag gegenstandslos.
Bei Nichteinhaltung des Vertrages durch den V ist eine Stornogebühr von 50 % der vereinbarten Gage zu bezahlen.
Bei sonstiger Verhinderung der Musikgruppe ist dem Veranstalter eine Ersatzgruppe zur Verfügung zu stellen.
Pro Musiker ist eine Person bei freiem Eintritt einzulassen.
AKM- Meldung und deren Kosten bestreitet der V.
Der Vertrag ist binnen 14 Tagen unterschrieben zurückzusenden, da sonst keine Termingarantie gewährleistet werden kann.
Die Gage ist unmittelbar nach der Veranstaltung in bar oder mit Kreditkarte zu bezahlen.